Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Spezialisten24

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Spezialisten24

1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur AGB) sind Angebote, Aufträge, Lieferungen, Dienstleistungen und digitale Erzeugnisse (nachfolgend Leistungen genannt). Die Art der Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem von IT-Spezialisten24 (nachfolgend ITS genannt) unterbreiteten Angeboten bzw. den angebotenen Aufträgen.

1.2 Diese AGBs sind, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichungen vereinbart sind, wesentlicher Bestandteil jedes schriftlich abgeschlossenen Vertrages.

1.3 Abweichende AGBs des Auftraggebers (nachfolgend nur AG) sowie Ergänzungen oder Änderungen dieser AGBs haben nur Gültigkeit, wenn sie von ITS schriftlich anerkannt sind. Das gilt auch, wenn den AGBs des AGs nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2 Auftragserteilung, Gestaltungsfreiheit

2.1 Auftragserteilungen

Die von ITS zu erbringenden Leistungen und Ziele des Auftrages ergeben sich aus den angebotenen Leistungen der schriftlichen Auftragsbestätigung von ITS. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Leistungsinhaltes gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch AS.

2.2 Gestaltungsfreiheit

In der Ausführung des Auftrages besteht für ITS Gestaltungsfreiheit. Der Einwand der Nichterfüllung bzw. der Nichtabnahme wegen der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der AG während oder nach der Ausführung des Auftrages Änderungen, so hat der AG die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält ITS den Vergütungsanspruch.

3 Fremd- und Sonderleistungen, Nebenkosten

3.1 Fremdleistungen

Es liegt im freien Ermessen von ITS für die Ausführung der vertraglichen Leistungen Fremdleistungen von Dritten zu beauftragen. Dies erfolgt entweder im Namen und auf Rechnung des AGs oder von ITS. Der AG verpflichtet sich ITS entsprechende Vollmacht zu erteilen. Vor der Beauftragung des Drittunternehmens informiert ITS den AG über die Art der Drittleistung. Innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt der Information kann der AG der Auftragserteilung eines Drittunternehmens widersprechen. Erteilt der AG den Auftrag an ein anderes Unternehmen, werden ITS die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand laut aktueller Preisliste von ITS vergütet. Soweit genehmigte Fremdleistungen von ITS im Namen des AGs vergeben werden, stellt der AG ITS von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

3.2 Sonderleistungen

Sonderleistungen, wie Gutachten Erstellung für Versicherungen, Datensicherung, Manuskript- / Konzeptstudium sowie Umarbeitung, Änderung oder Korrekturläufe von Konzepten, Entwürfen, Texten, Slogans, Logos, Fotos und weiteren digitalen Erzeugnissen werden nach Zeitaufwand gegen gesonderter Vergütung erbracht und berechnet.

3.3 Nebenkosten

Auslagen für Nebenkosten (Bestellung von Ersatzteilen, spezielle Materialien und Software, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc.) sind vom AG zu erstatten. Vor dem Zustandekommen der Nebenkosten informiert ITS den AG über die Art der Nebenkosten. Innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt der Information kann der AG dem Zustandekommen von Nebenkosten schriftlich widersprechen. Liegt ITS kein Widerspruch seitens des AGs vor, so gelten die Nebenkosten als vom AG genehmigt.

4 Mitwirkungspflichten des AGs

4.1 Alle Leistungen von ITS (dazu zählen ebenfalls Entwürfe, Konzepte, Texte, Slogans, Logos, Fotos und weitere digitale Erzeugnisse) sind vom AG zu überprüfen und innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang für den AG freizugeben. Bei nicht fristgerechter Freigabe gelten sie als vom AG genehmigt.

4.2. Der AG wird ITS fristgerecht und vollständig alle Informationen und andere notwendigen Erzeugnisse (wie z.B. Fotos, Texte, Slogans, Logo) zugänglich machen, die für die Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Der AG trägt die Kosten für den Mehraufwand von ITS, der infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben durch den AG entsteht.

4.3 Der AG ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, etc.) auf Urheber- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. ITS haftet nicht für die Verletzung dieser Rechte. Wird ITS wegen einer derartigen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der AG ITS schad- und klaglos. Der AG hat ITS sämtliche Nachteile zu ersetzen.

4.4 Der AG verpflichtet sich, die Leistungen / Lieferungen von ITS nicht missbräuchlich zu nutzen und damit nicht gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen.

4.5 Der AG verpflichtet sich alle Angaben zur Vorgeschichte von technischen Geräten mitzuteilen (Sturzschaden, Flüssigkeitsschaden, Gewalteinwirkung, Software-Probleme).

4.6 Der AG verpflichtet sich vor Auftragserteilung eine Datensicherung (Backup) vorzunehmen.

5 Inhalte des AGs, Urheberrecht Dritter

5.1 Der AG hat zu prüfen, dass mit den für ITS bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Vorlagen etc. keine Verstöße gegen Schutzrechte Dritter, insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen) erfolgen. ITS ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob durch das vom AG zur Verfügung gestellte Material Rechte Dritter bestehen, oder ob unwahre oder rechtswidrige Informationen darin enthalten sind.

5.2 Der AG erklärt, dass alle Informationen und Materialien (Texte, Fotos, Logos, Slogans, etc), die ITS für die Ausführung der Leistung zur Verfügung gestellt werden, frei von Rechten Dritter sind, oder dass der AG über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

5.3 Der AG ist der alleinige Verantwortliche für die von seinen Internetauftritten ausgehenden Hyperlinks zu Inhalten Dritter. Der AG erklärt, dass er befugt ist, den Zugriff auf Inhalte Dritter durch ausgehende Hyperlinks von seinen Internetauftritten zu ermöglichen.

6 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte, Lizenzen und AGBs Dritter

6.1 Alle von ITS erstellten Erzeugnisse (Entwürfe, Texte, Logos etc.) unterliegen dem Urheberrecht durch ITS. Vorschläge des AGs oder einer seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

6.2 Dem AG werden nur für den vereinbarten Zweck für Entwürfe, Texte, Logos und anderen Erzeugnissen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, jedoch werden nicht die Eigentumsrechte an den AG übertragen. Bei Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist eine schriftliche Zustimmung durch ITS notwendig. Erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung geht das Nutzungsrecht an den AG über.

6.3 Die Erzeugnisse (Texte, Entwürfe, Logos etc.) von ITS dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch ITS nicht verändert oder in irgendeiner Weise nachgeahmt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der entsprechenden Vergütung fällig. Kann die Vergütung nicht eindeutig zugeordnet werden, so gilt die aktuelle Preisliste von ITS.

6.4 Zur Eigenwerbung ist ITS berechtigt den Namen des AGs, sowie dessen Logo oder weitere Materialien im Rahmen einer Referenzliste zu nennen und darzustellen.

6.5 Zur Ausführung der Leistungen erkennt ITS mit dem Einverständnis des AGs im Namen des AGs fremde Lizenzen und AGBs an. ITS berechnet dem AG die daraus entstehenden Kosten für fremde Lizenzen und stellt diese dem AG in Rechnung.

7 Termine, Fristen, Abnahme

7.1 Angaben über Arbeitszeiten und Fertigstellung von Reparaturen sind Schätzwerte und können bei Schwierigkeiten erheblich überschritten werden (Datensicherung, Hard- und Software Analyse Fehleranalyse und –Behebung, System-Crash usw.)

7.2 Angegebene Leistungs- oder Lieferfristen gelten erst als verbindlich, wenn ITS diese schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt und der AG seiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang fristgerecht nachgekommen ist.

7.2 Befindet sich ITS mit der Leistung / Lieferung im Verzug, so hat der AG eine Nachfrist von mindestens 10 Werktagen zu setzen, mit dem Hinweis, dass der AG vom Vertrag zurücktreten wird, sollte die Frist fruchtlos verstreichen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der AG von dem entsprechenden Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Ansprüche nach § 12 (Haftungsumfang).

7.3 Termine und Fristen ruhen bei Verzögerungen durch z.B. Ereignisse höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen und verlängern sich für die Dauer des Hindernisses. Bei Verzögerungen die länger als zwei Monate andauern sind der AG und ITS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Wird der AG zur Abnahme der Lieferung / Leistung aufgefordert, so gilt die Lieferung / Leistung als angenommen, sollte der AG nicht innerhalb von 10 Werktagen die Abnahme erklären oder schriftliche Mängel vortragen.

7.5 Abweichungen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit berechtigen den AG nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8 Vorzeitige Auflösung

8.1 Aus wichtigen Gründen ist ITS berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

8.1.1 der AG trotz Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen durch ITS die Ausführung der Leistung / Lieferung verzögert,

8.1.2 der AG trotz schriftlicher Abmahnung gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt,

8.1.3 ITS berechtige Zweifel bezüglich der Bonität des AGs hat, und dieser trotz Aufforderung keine Vorauszahlung / Vorkasse leistet,

8.1.4 der AG trotz schriftlicher Aufforderung (Mahnung) keiner Teilzahlung nachkommt

8.1.5 der AG ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet hat.

8.1.6 bei vorzeitigem Auftragsabbruch auf Wunsch des Kunden wird eine Aufwandsentschädigungsgebühr fällig.

8.2 Der AG ist berechtig, den Auftrag / Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ITS weiterhin, trotz schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 30 Werktagen, zur Behebung eines Verstoßes gegen wichtige Bestimmungen aus dem Auftrag oder Vertrag verstößt.

9 Vergütung, Honorar, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

9.1 Die Vergütung / das Honorar wird von ITS schriftlich festgehalten. ITS berechnet die Vergütung bzw. das Honorar ihrer Leistungen / Lieferungen entweder auf Stundenbasis oder als Pauschalbetrag unter Bezugnahme der aktuellen Preisliste von ITS. Die Pauschalpreise können nicht gewährleistet werden. Sie haben keine über die des Kostenanschlages des § 650 BGB hinausgehende Rechtswirkung.

9.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer und werden in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

9.3 Der AG hat innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum von ITS ohne Abzugsberechtigung den vollen Betrag an ITS zu leisten.

9.3.1 Sofern im Auftrag / Vertrag keine andere Vereinbarung schriftlich durch ITS bestätigt wird, ist die Vergütung / das Honorar vor Abnahme der Leistung / Lieferung fällig.

9.3.2 Wird die Leistung / Lieferung in Teilen angeboten, so ist die vereinbarte Teilvergütung bei Teilabnahme fällig.

9.3.3 Erstreckt sich ein Auftrag / Vertrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, verlangt ITS vor der Erbringung der Leistung / Lieferung hierfür Vorkasse / Vorauszahlung der Vergütung / des Honorars.

9.4 Der AG gerät nach Verstreichen der Zahlungsfrist automatisch in Zahlungsverzug.

9.4.1 Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung auch ohne Mahnung an. ITS ist bei Verzug berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro pro Mahnung zu erheben.

9.4.2 ITS ist berechtigt, die Leistungs- / Liefererbringung zu unterbrechen, sobald der AG trotz einmaliger schriftlicher Zahlungsnachfristsetzung unverändert in Zahlungsverzug ist.

9.4.3 Der AG bleibt auch bei Leistungs- / Lieferungsunterbrechung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

9.4.4 Nach Zahlung des in Zahlungsverzug geratenen Betrages wird ITS die Leistungs- / Lieferungserbringung umgehend wieder aufnehmen.

9.5 Verändert sich nach Abschluss des Vertrages die Bonität des AGs zum Negativen, so ist ITS berechtigt trotz vormals anders vereinbarten Zahlungsbedingungen unverzüglich Vorauszahlungen zu verlangen.

10 Vertraulichkeit, Datenschutz, Aufbewahrungspflicht

10.1 ITS verpflichtet sich zur Wahrung für alle von ITS im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Firmengeheimnisse des AGs.

10.2 Die Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

10.3 Solange keine schriftlich durch ITS bestätigte Vereinbarung zur Archivierung getroffen wurde, ist ITS nicht verpflichtet, die ITS zur Verfügung gestellten Materialien (Texte, Fotos, Logos und weitere digitale Erzeugnisse) oder die von ITS im Rahmen des Auftrages erzeugten Materialien (Texte, Fotos, Logos etc.) nach Vertragsende aufzubewahren und herauszugeben.

10.4 ITS wird nach Vertragsende nicht für den Verlust der Materialien haften.

11 Gewährleistung, Mängelrechte

11.1 ITS sichert zu, dass die erbrachte Leistung / Lieferung mit der im Auftrag vereinbarten Leistungs- / Lieferungsbeschreibung übereinstimmt, hiervon unberührt bleibt die künstlerische Gestaltung der Leistung / Lieferung. Diese stellt keinen Mangel dar.

11.2 Die fristgerechte Erbringung der Leistung / Lieferung kann insoweit nur gewährleistet werden, als es sich um von Dritten unabhängige Eigenleistung von ITS handelt und ihre Erbringung nicht auch von der Mitwirkung Dritter abhängig ist.

11.3 Der AG stimmt zu, dass sich die Gewährleistung von ITS nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (z.B. durch Medien, Internet etc.) im Rahmen des Auftrages erstreckt. Kein Bestandteil des Auftrages ist die Gewährleistung auf Gewinnsteigerung nach Auftragserfüllung, selbst wenn in Werbemaßnahmen darauf hingewiesen wird.

11.4 Verträge, die der Suchmaschinen-Optimierung von Webseiten dienen, sowie Verträge, die Social Media Kampagnen enthalten, sind Dienstverträge, bei denen keine Gewährleistung auf den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen wird.

11.5 Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Leistungs- / Lieferungserbringung bzw. -abnahme.

11.6 Der AG hat die Leistung / Lieferung unverzüglich nach Leistungs- / Lieferungserbringung zu prüfen und Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung gegenüber ITS mittels eines Einschreibens zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung / Lieferung trotz festgestellten Mangels als genehmigt und kann nicht gerügt werden.

11.7 Gesetzliche Ansprüche gegenüber ITS sind ausgeschlossen, sobald ein Mangel auf ein nicht durch von ITS zu vertretendem Umstand beruht wie z.B.

11.7.1 durch fehlerhafte Materialien, Informationen, Texte, Logos und sonstigen fehlerhaften digitalen Erzeugnissen)

11.7.2 auf Vorleistungen durch Drittunternehmen

11.7.3 durch eigenmächtige Veränderungen durch den AG oder sonstige Dritte.

11.7.4 Bei Reparaturaufträgen von elektronischen Geräten mit einem Flüssigkeitsschaden ohne Einbau eines neuen Mainboards / Logicboards gewähren wir, weder auf die ausgeführte Reparatur, noch auf eingebaute Ersatzteile (ob gebraucht oder neu) eine Gewährleistung. Der AG erklärt sich bereit auf seine Gewährleistungsansprüche für Reparatur-Aufträge von Geräten mit Flüssigkeitsschaden ohne Einbau eines neuen Mainboards / Logicboards zu verzichten.

11.8 Gewährleistungsansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der AG berechtigt, die Vergütung / das Honorar in angemessenem Rahmen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Herabsetzung der Vergütung / des Honorars sind maximal bis zu 70% der vereinbarten Vergütung / des vereinbarten Honorars zulässig. Sonder- und Nebenkosten sind von der Herabsetzung ausgeschlossen.

12 Haftungsumfang

12.1 Die vertragliche und außervertragliche Haftung von ITS ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

12.1.1 ITS verpflichtet sich Erfüllungsgehilfen und Dritt-Unternehmen sorgfältig auszuwählen. Darüber hinaus haftet ITS nicht für die Drittunternehmen und Erfüllungsgehilfen.

12.1.2 Soweit die Haftung von ITS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Drittunternehmen von ITS.

12.2 Die Haftung von ITS ist im berechtigten Schadensfall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung / des vereinbarten Honorars des Auftrages beschränkt.

12.3 Treffen die Voraussetzung von § 12.1 zu, ist die Haftung für Mangelfolgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

12.4 ITS haftet nicht für Verträge die zwischen dem AG und Dritten im Rahmen der Leistungs- / Lieferungserbringung durch ITS zu Stande kommen. Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs, die dieser gegenüber Dritter anwenden möchte, in den Leistungs- / Lieferungsumfang einbezogen, so übernimmt ITS weder die Verantwortung dafür, dass die AGBs des AGs aktuell oder rechtswirksam sind, noch die Haftung dafür, dass diese rechtswirksam in den Vertrag zwischen dem AG und seinem Kunden hinzugefügt werden.

12.5 ITS haftet nicht für Urheberrechtsansprüche Dritter (siehe § 5 Inhalte des AGs, Urheberrechte Dritter).

12.6 ITS haftet nicht für Software-Probleme und –Verluste und Datenverluste.

12.7 Schadensersatzansprüche verjähren spätestens nach einem Jahr nach Feststellung des Mangels, sofern dieser nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist.

13 Dauer des Vertrages, Beendigung

13.1 Verträge / Aufträge treten mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages / Auftrages des AG in Kraft, bei fehlender Vereinbarung mit der letzten Unterschrift.

13.2 Verträge / Aufträge enden mit dem schriftlich vereinbarten und von ITS bestätigten Termin, bei fehlender Vereinbarung spätestens mit der Erbringung der Leistung / Lieferung bzw. der Abnahme der Leistung / Lieferung.

13.3 Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag / Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

13.4 Nach Beendigung des Vertrages / Auftrages hat der AG 10 Werktage Anspruch auf Herausgabe der an ITS überlassenen Materialien (defekte Bauteile, Texte, Logos, Fotos etc.) sowie der von ITS erbrachten Leistungen. Sofern es sich um digitale Erzeugnisse handelt, erfolgt die Herausgabe durch Vervielfältigung der gespeicherten Daten auf einem entsprechenden Datenträger und der Übergabe dieses Datenträgers an den AG. ITS hat gegenüber dem AG nach Übergabe des Datenträgers Anspruch auf Erstattung der Materialkosten des Datenträgers. Äußert der AG sein Anspruch innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht schriftlich, erlischt der Anspruch auf Herausgabe (siehe auch § 10.3 AGB Vertraulichkeit, Datenschutz, Aufbewahrungspflicht).

14 Schlussbestimmungen

14.1 Rechtswahl

Die nach diesen AGBs geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

14.2 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist Berlin, soweit keine hiervon abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wurde. Soweit gesetzlich zulässig gilt als Gerichtsstand Berlin.

14.3 Schriftform

Alle Verträge, Aufträge, Änderungen und Ergänzungen der Aufträge bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht hierauf kann nur in Schriftform erfolgen. Die Schriftform kann durch elektronische Form (Telefax, E-Mail) ersetzt werden, sofern eine Bestätigung des Erhalts der Unterlagen (wie z.B. Verträge, Aufträge, Änderungen und Ergänzungen der Aufträge) vorhanden ist.

14.4 Vertragserfüllung durch Dritte

ITS ist berechtigt zur Erfüllung des Auftrages / Vertrages Erfüllungsgehilfen oder Dritt-Unternehmen zu beauftragen.

14.5 Höhere Gewalt

14.5.1 Bei höherer Gewalt ruht das Vertragsverhältnis beiderseitig bis zur Beendigung der höheren Gewalt, längstens jedoch nur zwei Monate, mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung. Bei höherer Gewalt über zwei Monate sind beide Vertragspartner berechtigt zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses.

14.5.2 Höhere Gewalt sind insbesondere Erdbeben, Feuer, Überflutung, Streik oder rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Verzug oder Nichterfüllung von Zulieferanten, Ausfall von und Störungen in Kommunikationsnetzen, Servern und Gateways anderer Betreiber, Betriebsstillegung, -aufgabe etc. der jeweiligen sozialen Netzwerke, sowie andere von der jeweils leistungswilligen Vertragspartei nicht zu vertretenden Umstände.

14.6 Rechte- und Pflichtenübertragung

14.6.1 Die Vertragsparteien sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf mit ihnen verbundene Unternehmen teilweise oder ganz zu übertragen.

14.6.2 Die Übertragung der Rechte und Pflichten bedarf der schriftlichen Einwilligung des anderen Vertragspartners. Dieser darf die Einwilligung nicht ohne angemessenen wichtigen Grund verweigern.

14.7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder im Zuge der Auftrags- / Leistungserbringung werden, so bleiben die anderen Bedingungen weiterhin wirksam. Die Vertragspartner werden die ungültige Bedingung durch eine entsprechend, dem Inhalt und dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nahesten kommende ersetzen.

 

Stand: 14.03.2018 12:10